Könnte man den 35 Gemeinden empfehlen, die gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 anstreben, weil ihnen angeblich Leistungen gekürzt wurden. Durch GfG muss das Land die Kommunen mit einer angemessen Finanzausstattung versehen. Die Verteilungsmasse des GfG 2011 wurde gegenüber dem GfG 2010 nicht gekürzt, sondern erhöht. Durch das GfG 2011 wurde die Erwartung einiger Kommunen dennoch nicht erfüllt.
Veröffentlicht am 03.07.2011


